Seit über 50
Jahren in Wiesbaden
Schulordnung:
1. Unterricht wird in der
Regel in öffentlichen Schulen erteilt. Es
gelten die Hausordnungen
der
entsprechenden Schule.
2. Die Ferien entsprechen
den
Schulferien
3. An gesetzlichen
Feiertagen und
Schulfeiertagen fällt der Unterricht
aus; ebenfalls am
letzten
Schultag vor den Ferien und bei höherer Gewalt.
4. Das Schulgeld wird
auch während der
Schulferien erhoben. Es wird
monatlich im Wege der
Bankeinzugsermächtigung
bezahlt.
5. Jeder Schüler schließt
einen
Unterrichtsvertrag mit der Schulleitung
ab. Für minderjährige Schüler
übernehmen
diese Pflichten die gesetzlichen Vertreter. Auch die schriftliche
Anmeldung gilt als
Unterrichtsvertrag.
6. Die Schulordnung ist
Bestandteil
des Unterrichtsvertrages. Soweit
nicht anders vereinbart, tritt der
Unterrichtsvertrag mit der ersten
Unterrichtsstunde in Kraft.
7. Der Schüler ist
verpflichtet, den
Unterricht pünktlich und
regelmäßig zu besuchen.
Verhinderungen sind dem Lehrer oder der Schule
vorher
mitzuteilen, sie entbinden nicht von der
Zahlungspflicht.
8. Ungebührliches
Verhalten der
Schüler berechtigen die Fachlehrer, den
Ausschluss eines Schülers aus der
Musikschule zu
verfügen.
9. Die Kündigung eines
Unterrichtsvertrages, ist zum 31.03., 31.08. und
31.12. möglich. Die Abmeldung ist der
Schulleitung
mindestens 1 Monat vorher schriftlich bekannt zu geben.
10.Werden ausstehende
Gebühren auch
nach erfolgter Mahnung nicht
gezahlt, behält ich die JMS
Wiesbaden e.V.
vor, den Unterrichtsvertrag von sich aus zu
kündigen.
11.Erfüllungsort und
Gerichtstand ist
Wiesbaden.
